Seit dem 16. Oktober 2026 gilt eine neue Datenschutzerklärung von Google. Was im Text steht, wo Schlagzeilen zuspitzen und welche Fragen du zu Google-Konten und verbundenen Apps in deinem Betrieb klärst.
Mehrere Berichte sagen, Google erlaube nun Werbung auf Basis von Gmail und Fotos. Wir haben den Text der Datenschutzerklärung gelesen, die seit dem 16. Oktober 2026 wirksam ist. Er ist enger als manche Schlagzeile, enthält aber eine Ausnahme, die du kennen solltest, wenn in deinem Betrieb Google-Konten genutzt werden. Das ist keine Rechtsberatung.
In der Datenschutzerklärung heißt es sinngemäß: Google zeigt keine personalisierte Werbung auf Basis deiner Inhalte aus Google Drive, Gmail oder Google Fotos. Eine Ausnahme gilt, wenn du diese Daten anderen Google-Diensten zur Verfügung stellst, die personalisierte Werbung unterstützen. Welche Dienste das sind, nennt der Text nicht. Im Abschnitt zu KI-Funktionen steht, dass du zum Beispiel der Google Suche oder den Gemini-Apps erlauben kannst, auf Daten aus Google Fotos oder aus Workspace-Apps wie Gmail und Drive zuzugreifen, um deine Nutzung zu personalisieren. Die Suche kann dabei Daten verarbeiten, um Inhalte zu personalisieren, einschließlich Werbung.
Weitere Aussagen im Text: Google zeigt keine personalisierte Werbung auf Basis sensibler Kategorien wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung oder Gesundheit. Personenbezogene Angaben wie Name oder E-Mail-Adresse gibt Google nur an Werbetreibende weiter, wenn du dazu auffordest, etwa durch einen Anruf über eine Anzeige. Für personalisierte Werbung holt Google deine Einwilligung ein, die du jederzeit widerrufen kannst, und im „Mein Anzeigen-Center“ stellst du Interessen und Werbedienste ein. Zuerst aufgefallen ist die Änderung laut Berichten Android Authority, danach haben auch The Verge und 9to5Google berichtet.
Berichte verbinden die Änderung mit „Personal Intelligence“, Googles Funktion, bei der KI auf deine eigenen Apps zugreift. Das Wort kommt in der Datenschutzerklärung nicht vor, die Verbindung stammt aus den Berichten. Auch die Schlagzeilen sind teils zugespitzter als der Wortlaut, denn die Funktion ist laut Berichten freiwillig, und Werbetreibende bekommen keinen Zugriff auf Postfach oder Fotos. Wir haben nicht geprüft, wie sich die Änderung auf Google-Workspace-Konten auswirkt und ab wann die Funktionen in Deutschland ankommen. Zur Frage, ob bereits gespeicherte Daten in der Suchhistorie bleiben, gibt es nur einen Bericht ohne Google-Bestätigung.
Die Änderung betrifft vor allem das, was in Google-Konten liegt und was du verbindest. Erstens: Welche Konten? Wer im Betrieb nutzt private Gmail-Konten, Google Drive oder Google Fotos für Geschäftliches, etwa Kundenfotos, Angebote oder Listen? Dort liegende Inhalte können bei einer Freigabe an andere Google-Dienste in die Ausnahme fallen. Zweitens: Was ist verbunden? Prüfe in den Kontoeinstellungen, ob Suche oder Gemini auf Gmail, Drive oder Fotos zugreifen dürfen.
Drittens: Was liegt dort? Bei uns gilt die Regel, dass Kundendaten erst nach Klärung von Auftragsverarbeitung, Speicherort und Zugriffsrechten in KI-Systeme kommen. Wer Kundenlisten in einem privaten Konto hat und KI-Funktionen freigibt, sollte das trennen. Viertens: Wer ist Admin? Bei Workspace-Konten legt meist ein Administrator fest, was verbunden werden darf, frag ihn nach der Einstellung. Fünftens: Anzeigen. Im Mein Anzeigen-Center kannst du personalisierte Werbung ausschalten. Die Regeln und Fragen sind unsere Einordnung und nicht Teil der Google-Erklärung.
Die Funktion ist laut Berichten freiwillig, und Google nennt Grenzen. Ob und wie sie für dich greift, hängt von Konto, Land und deinen Einstellungen ab. Du musst nichts abschalten, aber du solltest wissen, was verbunden ist und was in diesen Konten liegt. Wir sind keine Rechtsberatung.
Drei Minuten: Schreib auf, welche Google-Konten im Betrieb für Geschäftliches genutzt werden und wer sie verwaltet. Fünf Minuten: Öffne bei jedem Konto die Einstellungen zu verbundenen Apps und zu Gemini oder personalisierten Funktionen und notiere, was freigegeben ist. Drei Minuten: Prüfe, ob in privaten Konten Kundendaten, Kundenfotos oder Angebote liegen. Zwei Minuten: Öffne das Mein Anzeigen-Center und entscheide, ob personalisierte Werbung an sein soll. Zwei Minuten: Frag bei Workspace den Administrator, wer verbundene Apps zulassen darf.
Google sagt weiter, es gebe keine personalisierte Werbung auf Basis von Gmail, Drive und Fotos, nennt aber eine Ausnahme für Daten, die du anderen Google-Diensten zur Verfügung stellst. Schlagzeilen sind zugespitzter als der Text.
Für deinen Betrieb gilt: wissen, welche Konten und verbundenen Apps es gibt, Kundendaten nicht in privaten Konten lagern und Einstellungen prüfen.
Quellen: Google, Datenschutzerklärung (wirksam ab 16. Oktober 2026), gelesen am 27. Oktober 2026 und sinngemäß wiedergegeben, die Seite war nur teilweise auswertbar. Berichte: Android Authority, Decrypt und How-To Geek. Eine eigene Stellungnahme von Google dazu haben wir nicht gefunden. Die Fragen, der Check und die Hinweise zu Kundendaten sind unsere Einordnung und keine Rechtsberatung.
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