Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Transparenzpflicht aus dem AI Act. Wer KI-Bilder, -Videos oder -Texte veröffentlicht, muss sie unter Umständen klar kennzeichnen — sonst drohen bis zu 15 Mio. € Bußgeld. Die gute Nachricht für Marketer: Reine Werbung ist ausgenommen. Was du wirklich kennzeichnen musst — und was nicht.
Mit dem KI-Content-Boom kam die unvermeidliche Frage: Muss man eigentlich dazuschreiben, dass etwas von einer KI stammt? Der EU AI Act beantwortet sie in Artikel 50 — und ab dem 2. August 2026 ist die Antwort verbindlich.
Der Kern: Wer KI nutzt, um Inhalte zu erzeugen, die Menschen täuschen könnten, muss das offenlegen. Es geht nicht darum, KI zu verbieten — es geht darum, dass niemand einen Deepfake für echt hält oder mit einem Bot chattet, ohne es zu wissen.
Für mich als Agentur, die täglich KI-Content produziert, ist das kein Drama, sondern Handwerk: Man muss nur wissen, was unter die Pflicht fällt, was nicht — und wie man sauber kennzeichnet. Genau das kläre ich hier.
* oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist.
Artikel 50 kennt nicht „eine" Kennzeichnungspflicht, sondern fünf verschiedene Fälle. Nicht jeder trifft auf jeden zu — aber jeder Marketer sollte sie kennen.
Foto-, Video- oder Audioinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden — sichtbar und sofort erkennbar.
Texte, die der Öffentlichkeit informieren sollen und überwiegend von KI stammen — ohne echte redaktionelle Prüfung. Werbung fällt ausdrücklich nicht darunter.
Nutzer müssen von Anfang an erkennen, dass sie mit einer KI sprechen — nicht versteckt in den AGB, sondern direkt im Gespräch.
Anbieter von KI-Systemen müssen technische Marker einbetten (Metadaten, Wasserzeichen), damit sich KI-Inhalte automatisch erkennen lassen. Eher Sache der Tool-Hersteller.
Wer Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, muss die Betroffenen darüber informieren.
In der Praxis treffen euch vor allem Fall 1 (Deepfakes) und Fall 3 (Chatbots). Fall 2 fast nie — dazu gleich mehr.
Die Pflicht hängt nicht davon ab, dass KI im Spiel war, sondern was dabei herauskommt. Hier die Trennlinie für den Marketing-Alltag.
Kurz: Werbetext mit KI geschrieben? Kein Label nötig. Aber sobald ein Bild oder Video so aussieht, als wäre es real passiert, wird's kennzeichnungspflichtig. Bei Kunst & Satire darf der Hinweis dezenter platziert werden (z. B. am Ende) — weg darf er trotzdem nicht.
Ein Label ist nur dann wirksam, wenn man es auch findet und versteht. Zwei Dinge zählen: der Wortlaut und die Platzierung.
Verständlich, deutsch, eindeutig. Diese Formulierungen funktionieren:
Finger weg von diesen hier:
„AI" versteht außerhalb der Tech-Bubble kaum jemand, und „KI-unterstützt" suggeriert fälschlich, ein Mensch hätte das Ruder gehabt.
Sichtbar, bevor der Inhalt wirkt — nicht versteckt. Best Practice ist die Doppel-Kennzeichnung:
✓ sichtbares Wasserzeichen im Bild/Video
✓ Hinweis im Begleittext der Caption / Beschreibung
Nicht gültig: Hinweis erst am Artikelende, im Impressum, hinter einem Klick — oder ein Social-Teaser ohne Label, der nur auf eine gekennzeichnete Seite verlinkt. Barrierefrei muss es außerdem sein: genug Kontrast, für Screenreader lesbar.
Der häufigste Irrtum: „Ich schreibe ‚KI-generiert' dran, dann darf ich alles." Falsch. Die Kennzeichnung erfüllt nur die Transparenzpflicht — alle anderen Gesetze gelten weiter.
Urheberrecht: Ein KI-Bild im Stil oder mit Elementen geschützter Werke bleibt eine mögliche Rechtsverletzung — auch mit Label.
Persönlichkeitsrechte: Das Gesicht oder die Stimme einer realen Person darfst du nicht ohne Einwilligung verwenden, „KI-generiert" hin oder her.
UWG (Wettbewerbsrecht): Irreführende Werbung bleibt irreführend. Und der umgekehrte Fall — „AI-Washing", also etwas fälschlich als KI-Produkt zu vermarkten — ist ebenfalls abmahnfähig.
Plattform-Regeln: Instagram, Meta & TikTok verlangen oft strenger als das Gesetz — und die automatische Plattform-Erkennung entbindet dich nicht von deiner eigenen Pflicht.
Die Gerichte haben noch nicht jede Grenze final gezogen. Über-Transparenz hat noch niemandem geschadet — fehlende Transparenz schon. Ein kleines Label ist günstiger als jede Abmahnung.
Für mich ändert die KI-Transparenzpflicht weniger, als man denkt — weil sauberes Arbeiten ohnehin Standard sein sollte. Wer ehrlich kommuniziert, hat hier kein Problem, sondern einen Vorsprung: Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen verkauft.
Der Stichtag 2. August 2026 ist nah genug, um jetzt die eigenen Prozesse zu prüfen — und weit genug, um es ohne Panik zu tun. Wer heute eine simple Routine etabliert, muss sich im August um nichts mehr kümmern.
Und ja: Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Im Detail lohnt der Blick zum Fachanwalt — die Quelle dazu steht unten.
Faktische Grundlage dieses Beitrags ist der ausführliche Leitfaden von IT-Fachanwalt RA Dr. Thomas Schwenke auf datenschutz-generator.de/ki-transparenz. Die Einordnung und alle Formulierungen sind meine eigenen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Ich baue KI-Content, der nicht nur performt, sondern auch sauber gekennzeichnet und rechtssicher veröffentlicht ist. Lass uns reden.