AVB für Webseiten-Angebote. Stand: August 2026.
Diese AVB gelten für Verträge über die Erstellung, Gestaltung, technische Umsetzung und/oder Überarbeitung von Webseiten und Support durch den Auftragnehmer unter Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Dies gilt insbesondere für Leistungsumfang, Termine, Korrekturschleifen sowie etwaige Wartungs-, Hosting- oder Supportleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Kundenzahlen, Leads, Reichweiten, Conversion-Raten oder Suchmaschinenplatzierungen garantiert.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Er gewährleistet, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Materialien berechtigt ist und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen dürfen nur in externe KI-Systeme eingegeben werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und angemessene Schutzmaßnahmen bestehen und der Auftraggeber wissentlich um das Risiko einwilligt. Der Auftragnehmer erstellt oder veröffentlicht wissentlich keine rechtswidrigen Inhalte. Deepfakes und sonstige KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte dürfen nur eingesetzt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und erforderliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der KI-Verordnung, eingehalten werden.
Rechtsdienstleistungen wie die rechtliche Prüfung der Webseite, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookies und Tracking, KI-Verordnung sowie urheber-, persönlichkeits- und wettbewerbsrechtlicher Anforderungen, werden ausschließlich durch eine vom Auftragnehmer beauftragte, zur Rechtsberatung befugte externe Rechtsanwältin erbracht. Der Auftragnehmer selbst erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Die rechtliche Prüfung bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Prüfung bestehenden und mitgeteilten Sachverhalt.
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Erstellung bzw. Überarbeitung der Webseite. Ein dauerhafter störungsfreier Betrieb, Hosting, Wartung oder Support wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für Störungen durch externe Hostinganbieter, Plattformen, Schnittstellen, Plugins, KI-Dienste oder sonstige Dritte haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.
An vom Auftragnehmer selbst geschaffenen schutzfähigen Leistungen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, soweit nicht anders vereinbart zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Bei KI-generierten Inhalten wird nicht gewährleistet, dass daran ausschließliche Schutzrechte entstehen oder vergleichbare Inhalte nicht auch für Dritte erzeugt werden. Für Drittanbieter, Stockmaterialien, Fonts, Plugins, Themes, Templates, Software und KI-Dienste gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Soweit die Leistung Werkvertragscharakter hat, ist sie nach Fertigstellung abzunehmen. Wesentliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung mitzuteilen.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungswünsche und Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich vergütet werden.
Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer haftet nicht für Umstände, die ausschließlich vom Auftraggeber oder Dritten verursacht werden und außerhalb seines vertraglichen Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für vom Auftraggeber bereitgestellte rechtswidrige Inhalte oder Materialien, soweit deren Rechtswidrigkeit für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.
Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, Subunternehmer, externe Berater und technische Drittanbieter einsetzen. Gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Anforderungen wie z.B. den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
Stand: August 2026