Ein Tutorial zeigt Schritt für Schritt, wie eine KI passende Firmen findet, jede einzelne recherchiert, bewertet und eine persönliche Ansprache formuliert. Die Technik funktioniert und ist beeindruckend. Beim letzten Schritt hört der Spaß in Deutschland aber auf, und genau darüber redet kaum jemand.
Das Video von Sebastian Claes dauert fast anderthalb Stunden und ist eine vollständige Bauanleitung. Gebaut wird ein Vertriebsagent in Codex, der Entwicklerumgebung von OpenAI, angetrieben von GPT-6 Astra. In sechs Abschnitten entsteht ein System, das Firmen findet, prüft, bewertet und anschreibt. Wir haben es uns angesehen, den nützlichen Teil herausgeschrieben und die Frage ergänzt, die im Video fehlt: Was davon darfst du in Deutschland überhaupt tun?
Als Quelle für Firmen dient Google Places, also das Verzeichnis hinter Google Maps. Dafür braucht es ein Google-Cloud-Projekt mit hinterlegter Abrechnung, die aktivierte Schnittstelle und einen abgesicherten Schlüssel. Der Hinweis im Video ist wichtig: Dieser Schlüssel gehört niemandem sonst in die Hand, denn jede Abfrage kostet Geld.
Ein Verzeichniseintrag sagt aber noch nichts darüber, ob eine Firma zu dir passt. Deshalb kommt danach die Prüfung: Die KI schaut sich die Website und weitere öffentliche Quellen an und beantwortet damit die Kriterien, die du vorher festgelegt hast. Das spart nebenbei Geld, weil weniger Anfragen an Google nötig sind.
Der wertvollste Teil ist die Bewertung mit Begründung. Zu jeder Firma werden nicht nur Punkte vergeben, sondern auch festgehalten, welche Quelle und welches Kundenprofil dahinterstanden, samt Ausschlussgründen. So lässt sich später nachvollziehen, warum eine Firma damals aussortiert wurde, auch wenn du deine Kriterien inzwischen geändert hast. Aus dieser Recherche entsteht dann die persönliche Ansprache, die ausdrücklich kein Massenbrief sein soll.
Was du dafür brauchst, sagt das Video offen: Das kostenlose Konto und die günstigste Stufe reichen nicht, nötig ist mindestens das Plus-Abo für rund 23 Euro im Monat, und auch da stößt man an Nutzungsgrenzen und muss warten. Dazu kommen die Kosten bei Google. Für die Ablage empfiehlt das Video ein CRM oder eine Datenbank, das ist im Tutorial aber nicht mehr enthalten.
Wer das nachbaut, richtet ein Cloud-Projekt ein, verwaltet Schlüssel und arbeitet in einer Entwicklerumgebung. Das ist machbar, aber kein Feierabendprojekt, und es bleibt Wartungsaufwand: Kriterien anpassen, Kosten im Blick behalten, Ergebnisse stichprobenartig prüfen. Der Autor sagt selbst, dass Zielgruppe, Zugänge und Ansprache auf den eigenen Betrieb angepasst werden müssen. Genau dort steckt die Arbeit, nicht im Code.
Jetzt der Teil, der in solchen Anleitungen fast immer fehlt. In Deutschland regelt § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Ansprache. Dort steht, dass Werbung unter Verwendung elektronischer Post unzulässig ist, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Im Gesetzestext steht an dieser Stelle kein Zusatz „gegenüber Verbrauchern“. Die Kaltmail an eine Firma ist damit genauso wenig erlaubt wie die an eine Privatperson.
Beim Telefon unterscheidet das Gesetz: Gegenüber Verbrauchern braucht es die vorherige ausdrückliche Einwilligung, gegenüber anderen Marktteilnehmern, also Firmen, zumindest die mutmaßliche Einwilligung. Das heißt in der Praxis: Es muss aus deren Sicht plausibel sein, dass der Anruf zu ihrem Geschäft passt. Eine Ausnahme gibt es für Bestandskunden, deren Adresse beim Verkauf erhoben wurde, für eigene ähnliche Leistungen und mit jederzeitiger Widerspruchsmöglichkeit.
Dazu kommt der Datenschutz. Wenn du Daten über Personen nicht bei ihnen selbst, sondern aus öffentlichen Quellen zusammenträgst, greift die Informationspflicht aus Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Die betroffene Person muss also erfahren, dass und wozu du ihre Daten verarbeitest.
Praktisch heißt das nicht, dass das System nutzlos wäre. Im Gegenteil: Der ganze Recherche- und Bewertungsteil ist erlaubt und wertvoll. Du weißt damit, welche zwanzig Firmen in deinem Umkreis wirklich passen, was sie beschäftigt und womit du ins Gespräch kommst. Nur der Versand ändert sich: Statt der Kaltmail nimmst du den Hörer in die Hand, schreibst einen Brief, gehst über Empfehlungen und Netzwerke oder baust dir Einwilligungen auf, etwa über einen nützlichen Download oder einen Newsletter.
Wir geben hier den Gesetzestext und die gängige Praxis wieder, keine Bewertung deines Einzelfalls. Gerade bei Anrufen an Firmen streiten Gerichte regelmäßig darüber, wann eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Bevor du mit KI-Unterstützung in die Akquise gehst, lass deine Vorlagen und deinen Ablauf einmal von jemandem prüfen, der dafür haftet.
Lass dir von der KI zwanzig Betriebe in deinem Umkreis heraussuchen, die zu deiner besten Kundengruppe passen, und zu jedem drei Sätze: Was macht die Firma, was deutet auf ein Problem hin, das du löst, und woher stammt diese Einschätzung. Ruf dann an, mit einem konkreten Anlass statt einer Verkaufsmasche. Zwanzig gute Anrufe schlagen fünfhundert Mails, die du ohnehin nicht verschicken darfst, und du merkst nach drei Gesprächen, ob deine Kriterien stimmen.
Das Tutorial ist handwerklich stark, und der Gedanke dahinter stimmt: Nicht mehr Kontakte gewinnen, sondern bessere. Die Bewertung mit Begründung und Quelle ist der Teil, den ich mir jeder Betrieb wünschen würde, auch ohne KI.
Was fehlt, ist der deutsche Rahmen. Wer diese Systeme baut und dann fünfhundert Kaltmails verschickt, bekommt nicht mehr Kunden, sondern Post vom Anwalt. Nutz die KI für die Recherche und für die Vorbereitung. Den ersten Satz sagst du selbst, am Telefon.
Quellen: „GPT-6 Astra gewinnt Kunden so schnell, dass es sich wie Schummeln anfühlt“ von Sebastian Claes, veröffentlicht am 13. September 2026 (Aufbau in Codex, Google Places, Bewertungskriterien mit Quellen und Ausschlussgründen, personalisierte Ansprache, Hinweise zu Abo-Stufe und Schlüsselsicherheit); § 7 UWG (Absatz 2 Nummer 1 zum Telefonanruf gegenüber Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern, Nummer 2 zu elektronischer Post, Absatz 3 zur Ausnahme für Bestandskunden); Artikel 14 DSGVO zur Informationspflicht bei Daten aus anderer Quelle. Keine Rechtsberatung. Stand: 20.09.2026.
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