KI News · 20. Oktober 2026

Google
haftet.

Das Landgericht Aachen hat Google verboten, im KI-Modus der Suche weiter Falsches über einen Arzt zu verbreiten. Die Begründung ist der Satz, der dich als Betrieb angeht: Wer die KI-Suche bereitstellt, ist für ihre Antworten verantwortlich. Schon im Mai hatte das Landgericht München I das für zwei Firmen so gesehen. Bei einem Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro je Fall.

Lesedauer5 Minuten
KategorieKI News
QuellenLandgericht Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26 (geschwärzte Ausfertigung, veröffentlicht auf itm.nrw, im Original gelesen); Landgericht München I, Urteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26 (zitiert im Aachener Beschluss); the-decoder.de (09.06. und 18.10.2026)
Stand20. Oktober 2026
✦ LANDGERICHT AACHEN, 24. SEPTEMBER 2026: GOOGLE HAFTET FÜR ANTWORTEN IM KI-MODUS ✦ AZ. 8 O 268/26: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG OHNE MÜNDLICHE VERHANDLUNG ✦ ORDNUNGSGELD BIS 250.000 EURO JE VERSTOSS ✦ LANDGERICHT MÜNCHEN I, 28. MAI 2026: FALSCHE KI-ÜBERSICHTEN ÜBER ZWEI VERLAGE UNTERSAGT ✦ NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG: GOOGLE KANN WIDERSPRUCH EINLEGEN ✦ LANDGERICHT AACHEN, 24. SEPTEMBER 2026: GOOGLE HAFTET FÜR ANTWORTEN IM KI-MODUS ✦ AZ. 8 O 268/26: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG OHNE MÜNDLICHE VERHANDLUNG ✦ ORDNUNGSGELD BIS 250.000 EURO JE VERSTOSS ✦ LANDGERICHT MÜNCHEN I, 28. MAI 2026: FALSCHE KI-ÜBERSICHTEN ÜBER ZWEI VERLAGE UNTERSAGT ✦ NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG: GOOGLE KANN WIDERSPRUCH EINLEGEN

Die KI
hat den Falschen erwischt.

Stell dir vor, ein Kunde fragt Google nach deinem Betrieb, und die KI antwortet in drei sauberen Absätzen, du seist schwer erreichbar und hättest Ärger mit einer Abofalle. Stimmt nicht, klingt aber sehr überzeugend. Genau so etwas ist einem Arzt aus Aachen passiert, nur schlimmer. Das Landgericht hat Google dafür in die Pflicht genommen, und zwar nicht als Wegweiser zu fremden Seiten, sondern als Absender der Aussage. Ich habe den Beschluss im Original gelesen. Hier ist, was drinsteht, und was es für dich heißt.

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Was Aachen
und München entschieden haben.

Der Fall aus Aachen: Ein Arzt, bis Ende Juni 2026 Chefarzt und Professor, wurde am 28. August von einem Kollegen gewarnt. Wer bei Google seinen Namen zusammen mit Wörtern wie „Freistellung“ oder „Kündigung“ suchte, bekam im KI-Modus eine ausführliche Geschichte über ein Strafverfahren, ein Urteil und einen Vergleich. Das Verfahren gab es, nur betraf es einen anderen ehemaligen Professor. Der Arzt schrieb Google noch am selben Tag an. Am 15. September teilte Google mit, man werde trotz der Beanstandung nichts unternehmen. Auch eine Abmahnung des Anwalts blieb ohne Erfolg. Am 24. September erließ die 8. Zivilkammer die einstweilige Verfügung, wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung von Google.

Die Begründung ist der spannende Teil. Das Gericht stützt den Anspruch auf § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB heißt es: „Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.“ Entscheidend ist ein anderer Satz aus dem Beschluss: „Die Antragsgegnerin stellt die KI-generierte Suche bereit und ist damit auch für die insoweit generierten Antworten verantwortlich.“ Das Gericht zitiert dafür das Landgericht München I, Urteil vom 28. Mai 2026: Die KI zeige nicht bloß fremde Seiten, sondern treffe „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen“. In München ging es um zwei Verlage, denen Googles KI-Übersichten Betrugsmaschen, Abofallen, nie geführte Telefonate und Unerreichbarkeit angedichtet hatten. Also um Firmen, nicht um Privatleute. Und Aachen legt nach: Google hätte die Antworten prüfen können, im Zweifel mit der eigenen KI.

ABER: Eilverfahren, Landgerichte, noch nichts endgültig

Beide Entscheidungen sind Eilentscheidungen von Landgerichten. Gegen den Aachener Beschluss kann Google Widerspruch einlegen, er ist nicht rechtskräftig, und das Gericht hat Google vorher nicht angehört. Zu München berichtet the-decoder am 18. Oktober, Google habe zunächst Berufung angekündigt und sich dann mit den Verlagen geeinigt, Einzelheiten sind nicht bekannt. Ein Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof hat die Frage also noch nicht entschieden. Und es geht in beiden Fällen um falsche Tatsachen, also Dinge, die sich beweisen lassen. Eine schlechte Bewertung oder eine unfreundliche Zusammenfassung echter Kundenstimmen ist etwas anderes. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern meine Einordnung als jemand, der täglich mit KI-Suche arbeitet.

Die zwei Entscheidungen im Überblick

Landgericht AachenBeschluss 24.09.2026, Az. 8 O 268/26
BetroffenArzt, KI-Modus ordnete ihm fremdes Strafverfahren zu
Reaktion von Googleam 15.09.2026 abgelehnt, „keine Maßnahmen“
Folge bei VerstoßOrdnungsgeld bis 250.000 Euro je Fall
Rechtsgrundlage§ 1004 BGB analog, § 823 BGB, Persönlichkeitsrecht
Landgericht München IUrteil 28.05.2026, Az. 26 O 869/26, zwei Verlage
Standnicht rechtskräftig, Widerspruch möglich
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Was die KI über dich sagt,
sagt Google.

Für einen kleinen Betrieb ist die wichtigste Nachricht nicht das Ordnungsgeld, sondern die Richtung. Bisher galt bei Suchmaschinen: Google zeigt nur, was andere geschrieben haben, und haftet erst, wenn es nach einem Hinweis nicht reagiert. Zwei Landgerichte sehen das bei KI-Antworten anders. Wenn die KI aus drei Quellen eine neue Behauptung baut, ist das Googles Behauptung. Für dich heißt das: Du hast einen Ansprechpartner, der sich nicht hinter fremden Seiten verstecken kann. Und du hast einen Grund mehr, regelmäßig nachzusehen, was die KI über dich erzählt. Denn die meisten Betroffenen erfahren es, wie der Arzt aus Aachen, zufällig von Dritten.

Was in Aachen den Ausschlag gab, ist eine Anleitung für den Ernstfall. Erstens: Beweise sichern, mit Datum, Suchbegriffen und Bildschirmfotos, denn KI-Antworten ändern sich. Zweitens: Google schriftlich informieren, sachlich, mit dem konkreten Fehler und der richtigen Darstellung. Der Arzt schrieb an die Adresse removals@google.com, Google bietet daneben ein Formular für rechtliche Beschwerden an. Drittens: Wenn Google nicht reagiert, zum Anwalt. Für den Widerspruch und das Verfahren vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang, der Verfahrenswert lag in Aachen bei 20.000 Euro. Viertens, und das ist mein Teil: die Quellen pflegen, aus denen die KI schöpft. Dein Unternehmensprofil bei Google, deine Website mit klaren Öffnungszeiten, Ansprechpartnern und einer Seite „Über uns“, die Fakten statt Floskeln enthält.

ABER: Kein Anspruch auf eine schöne Darstellung

Die Urteile helfen gegen falsche Tatsachen: geschlossen, obwohl offen, Betrug, den es nie gab, Verfahren, die einen anderen betreffen. Sie helfen nicht gegen echte schlechte Bewertungen, nicht gegen Meinungen und nicht dagegen, dass die KI deinen Mitbewerber zuerst nennt. Dazu kommt das Kostenrisiko: Eine einstweilige Verfügung ist schnell, aber nicht gratis, und wer verliert, zahlt. Und noch ein Punkt aus der Praxis: Je lauter du einen Fehler öffentlich machst, desto öfter steht er im Netz und landet womöglich wieder in der nächsten KI-Antwort. Der leise Weg über Beweise, Hinweis an Google und Anwalt ist fast immer der bessere.

Dein Ablauf, wenn die KI Falsches über dich sagt

1. PrüfenFirmenname plus „Erfahrungen“, „Betrug“, „geschlossen“, „Preise“
2. SichernBildschirmfoto, Datum, Uhrzeit, genaue Suchbegriffe
3. Meldenschriftlich an Google, konkret und sachlich
4. Fristin Aachen rund zwei Wochen bis zur Ablehnung
5. AnwaltAbmahnung, dann einstweilige Verfügung, Anwaltszwang
6. Quellen pflegenUnternehmensprofil, Website, „Über uns“ mit Fakten

Dein KI-Check in 20 Minuten

Fünf Minuten: Öffne die Google-Suche, wechsle in den KI-Modus und frag nach deinem Betrieb, so wie es ein Kunde täte. „Ist [Firmenname] in [Ort] seriös?“, „Hat [Firmenname] heute geöffnet?“, „Erfahrungen mit [Firmenname]“. Fünf Minuten: Dasselbe in ChatGPT, Gemini und Copilot, denn die greifen auf ähnliche Quellen zu. Fünf Minuten: Alles, was nicht stimmt, sofort mit Bildschirmfoto, Datum und Suchbegriff in einen Ordner. Fünf Minuten: Dein Google-Unternehmensprofil öffnen und prüfen, ob Öffnungszeiten, Telefonnummer und Leistungen stimmen. Viele falsche KI-Antworten beginnen mit einer veralteten Angabe, die du selbst korrigieren kannst. Den Check legst du dir als Termin einmal im Monat in den Kalender.

Was ich
daraus mitnehme.

Ich finde diese Entscheidungen richtig, und zwar nicht, weil ich Google etwas Böses will. Eine Maschine, die in ganzen Sätzen über Menschen und Betriebe spricht, ist kein Wegweiser mehr, sondern ein Erzähler. Und wer erzählt, muss für das geradestehen, was er erzählt. Dass Google in Aachen nach einem klaren Hinweis „keine Maßnahmen“ ergreifen wollte, hat mich ehrlich überrascht.

Für Betriebe ändert sich vor allem die Haltung. Die KI-Suche ist längst ein Schaufenster, das jemand anderes für dich dekoriert. Du kannst nicht jeden Satz darin steuern, aber du kannst nachsehen, was drinsteht, und du kannst die Fakten liefern, aus denen die KI schöpft. Wer das einmal im Monat macht, merkt Fehler, bevor die Kunden sie glauben. Und wenn es doch passiert, weißt du jetzt, dass du dich wehren kannst.

Merken für die Praxis

Landgericht Aachen (24.09.2026, 8 O 268/26): Google haftet für Antworten im KI-Modus, bei Verstoß bis 250.000 Euro Ordnungsgeld. Noch nicht rechtskräftig.
Landgericht München I (28.05.2026, 26 O 869/26) sah das schon bei zwei Verlagen so: KI-Übersichten sind eigene Aussagen von Google, keine bloßen Links.
Die Urteile helfen gegen falsche Tatsachen, nicht gegen schlechte Bewertungen oder Meinungen. Erst sichern und melden, dann Anwalt, leise statt laut.
Einmal im Monat prüfen, was KI-Modus, ChatGPT und Gemini über deinen Betrieb sagen, und die Quellen pflegen: Unternehmensprofil, Website, „Über uns“.

Quellen: Landgericht Aachen, 8. Zivilkammer, Beschluss vom 24. September 2026, Az. 8 O 268/26 (geschwärzte Ausfertigung, veröffentlicht auf itm.nrw; im Original gelesen am 20. Oktober 2026, Zitate wörtlich daraus). Darin zitiert: Landgericht München I, Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26. Gesetzestext: § 1004 BGB und § 823 BGB. the-decoder.de, Matthias Bastian, „Weiteres deutsches Gericht macht Google für falsche KI-Antworten verantwortlich“ (18. Oktober 2026, darin auch der Bericht über die Einigung im Münchner Fall) und Bericht zum Münchner Urteil (9. Juni 2026). Google hat sich zum Aachener Beschluss öffentlich nicht geäußert. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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Wir machen den KI-Check mit dir gemeinsam: Google-KI-Modus, ChatGPT, Gemini und Copilot, die zehn Fragen, die deine Kunden stellen, und eine Liste der Fehler mit Belegen. Danach bringen wir die Quellen in Ordnung, aus denen die KI schöpft, damit sie beim nächsten Mal das Richtige über dich sagt.

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