OpenAI testet eine Funktion, die den Schreibstil aus Gmail, Slack, Google Drive und Notion lernt. Das löst das nervigste Problem an KI-Texten. Und es wirft die Frage auf, die man vorher klären muss und hinterher nicht mehr kann.
Wer KI für Texte benutzt, kennt die immer gleiche Arbeit: Man klebt drei alte Mails in das Fenster, erklärt den Ton, bittet um kurze Sätze und keine Aufzählungen, und beim nächsten Mal fängt man wieder von vorn an. Genau diesen Schritt will OpenAI abschaffen. Der Preis dafür steht in derselben Ankündigung, nur leiser.
Die Funktion heißt Writing Style und sitzt in den Einstellungen unter Personalisierung. Sind Konten verbunden, zieht sie den Stil direkt aus dem, was ihr ohnehin geschrieben habt. Als Quellen genannt werden Slack für Nachrichten, Google Drive und Notion für Dokumente und Gmail für E-Mail.
Gelernt wird nicht nur Ton. Genannt werden Lieblingsformulierungen, Grußformeln und Eigenheiten bei der Groß- und Kleinschreibung, dazu Wortwahl, Satzbau und Zeichensetzung. Also genau die Kleinigkeiten, an denen man merkt, ob ein Text von einem Menschen aus dem Haus stammt oder aus einem Automaten.
Für einen Betrieb ist das mehr wert, als es klingt. Der Grund, warum KI-Texte oft nicht benutzt werden, ist selten die Sachlichkeit. Es ist der Klang. Ein Angebot, das nach Werbetext klingt, wird umgeschrieben, und dann hat die KI keine Zeit gespart. Wenn der Stil von selbst passt, verschwindet dieser Umweg.
Die Funktion ist bislang nur für einen kleinen Kreis freigeschaltet. Es gibt keine Zusage, dass sie allgemein kommt, und keine Angaben dazu, wie lange gelesene Inhalte gespeichert werden. Die Angaben stammen aus der Berichterstattung vom 7. September, nicht aus einer ausführlichen Dokumentation. Wer heute darauf plant, plant auf eine Ankündigung.
Der Stil steckt nicht in einer Einstellung, er steckt in euren Texten. Damit die Funktion ihn lernt, muss sie eure Nachrichten, Dokumente und Mails lesen. Und darin steht nicht nur Stil. Darin stehen Kundennamen, Preise, Krankmeldungen, Beschwerden und alles, was ein Postfach eben enthält.
Das ist kein Grund, es zu lassen. Es ist ein Grund, es bewusst zu tun. Wer ein Postfach mit personenbezogenen Daten für einen Dienst öffnet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, muss die Zweckbindung klären und in vielen Betrieben auch den Betriebsrat einbeziehen, weil Beschäftigtendaten betroffen sind.
Praktisch gibt es einen ruhigen Mittelweg. Verbindet nicht das ganze Postfach, sondern eine Ablage, in der nur freigegebene Texte liegen: zehn gute Angebote, fünf typische Kundenmails, zwei Blogbeiträge. Das reicht für den Stil und lässt alles andere geschlossen. Denselben Weg gehen wir auch, wenn wir für Kunden Texte bauen.
Ob in eurem Fall ein Auftragsverarbeitungsvertrag genügt, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist und wie die Mitbestimmung greift, hängt an eurem Betrieb. Was hier steht, ist allgemeine Einordnung. Klärt es, bevor jemand aus Neugier auf Verbinden klickt, denn danach ist die Frage nur noch theoretisch.
Wir haben das für uns längst so gelöst, und es funktioniert unabhängig davon, ob diese Funktion allgemein kommt. Legt einen Ordner mit euren besten Texten an, sortiert nach Anlass. Angebot, Absage, Erinnerung, Ankündigung. Wer eine KI benutzt, hängt den passenden Text an statt eine Stilbeschreibung zu schreiben. Das ist schneller, es altert nicht, und es funktioniert bei jedem Anbieter.
Ich halte das für die nützlichste Ankündigung dieser Woche, weil sie an einem echten Ärgernis ansetzt und nicht an einer Bestenliste. Der Klang ist der Grund, warum KI-Texte im Betrieb liegen bleiben, nicht die Rechtschreibung.
Und ich halte es für die Ankündigung, bei der man am schnellsten etwas falsch machen kann. Ein Postfach zu verbinden dauert zwei Klicks, es wieder zu entkoppeln ändert nichts daran, dass gelesen wurde. Legt vorher die Ablage an. Dann bekommt ihr denselben Nutzen ohne die offene Flanke.
Quelle: Berichterstattung zur Testfunktion „Writing Style" vom 7. September 2026, unter anderem BetaNews und Windows Report. Die ursprüngliche Meldung bei PCMag war für uns nicht abrufbar, die Angaben stammen daher aus Zweitberichten. Eine ausführliche Dokumentation von OpenAI lag zum Redaktionsschluss nicht vor. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 08.09.2026.
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