Sony Music Publishing, Warner Chappell und 33 weitere Verlage haben Klage gegen Anthropic eingereicht. Gefordert werden bis zu 150.000 Dollar je Werk, benannt sind auch der Geschäftsführer und ein Mitgründer persönlich. Was in der Schrift steht und was daraus für euch folgt.
Am 28. August ist beim US-Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eine Klage eingegangen, die auf den ersten Blick eine Branchensache ist: Musikverlage gegen einen KI-Anbieter. Auf den zweiten Blick geht es um eine Frage, die jeden betrifft, der mit KI Inhalte erzeugt. Nämlich, woher das Material stammt, aus dem diese Modelle gelernt haben.
Geklagt haben 35 Musikverlage, darunter Sony Music Publishing und Warner Chappell. Beklagt sind Anthropic sowie Geschäftsführer Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann persönlich. Letzteres ist der ungewöhnliche Teil: Wer Personen neben das Unternehmen setzt, will Druck aufbauen.
Der Vorwurf in der 48-seitigen Schrift lautet, Anthropic habe geschützte Kompositionen unrechtmäßig beschafft und kopiert, über Tauschbörsen, durch Auslesen von Webseiten und durch Herunterladen, und diese Kopien beim Entwickeln und Trainieren der Modelle verwendet. Genannt werden als Bezugsquellen einschlägige Piraterie-Bibliotheken sowie das Auslesen lizenzierter Liedtext-Seiten.
Der zweite Vorwurf ist der interessantere. Es geht nicht nur um das Kopieren, sondern um das Entfernen der Urheberangaben: Titel, Namen der Textenden, Verlag und Rechtevermerk seien abgetrennt worden, während der Text selbst erhalten blieb. Dafür sieht das US-Recht eine eigene Anspruchsgrundlage vor. Gefordert werden bis zu 150.000 Dollar je vorsätzlich verletztem Werk und bis zu 25.000 Dollar je entferntem Vermerk, bei einer Zahl von Werken im zehntausender Bereich.
Alles oben Genannte ist Vortrag einer Partei. Kein Gericht hat etwas festgestellt, kein Vorwurf ist bewiesen. Anthropic weist die Vorwürfe zurück und erklärt, man werde sich entschieden verteidigen. Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, es handele sich um die dritte Klage derselben Anwälte, die Vorwürfe aus laufenden Verfahren wiederhole. Die genannten Summen sind Forderungen, keine Beträge, die jemand zahlt.
Die gute Nachricht zuerst: Für die Frage, womit ein Modell trainiert wurde, haftet nicht der Betrieb, der es benutzt. Dieser Streit läuft zwischen Rechteinhabern und Anbietern, und er wird Jahre dauern.
Die unbequeme Nachricht ist die zweite Hälfte. Für das, was ihr veröffentlicht, haftet ihr sehr wohl. Wenn ein Modell euch einen Text ausgibt, der in Teilen einem geschützten Werk entspricht, und ihr stellt ihn auf eure Seite, in euren Prospekt oder in eure Anzeige, dann ist das eure Veröffentlichung. Die Frage, ob die KI schuld war, stellt sich rechtlich nicht so, wie viele hoffen.
Praktisch heißt das dreierlei. Erstens: Liedtexte, Gedichte und längere Zitate gehören nicht aus einem Modell in eure Werbung, egal wie gut sie passen. Zweitens: Wo ihr Bilder oder Texte veröffentlicht, dokumentiert kurz, womit sie erzeugt wurden. Drittens: Kennzeichnet, was von einer KI stammt. Das ist in der EU ohnehin Pflicht und im Streitfall ein Beleg dafür, dass ihr sorgfältig gearbeitet habt.
Wir ordnen hier eine Meldung ein und beschreiben, wie wir selbst arbeiten. Das ersetzt keine Prüfung eures Einzelfalls und keine anwaltliche Beratung. Insbesondere ist die Lage in den USA eine andere als in Deutschland, sowohl bei den Schadensersatzregeln als auch bei der Frage, was beim Training erlaubt ist. Wer konkrete Risiken hat, fragt eine Anwältin.
Der Teil der Klage, der am wenigsten zitiert wird, ist der lehrreichste: das Abtrennen der Urheberangaben. Genau das passiert im Kleinen auch in Betrieben, jeden Tag. Ein Bild wird aus einer Präsentation in die nächste kopiert, ein Text aus einer Quelle in ein Angebot, und irgendwann weiß niemand mehr, woher etwas stammt. Wer sich angewöhnt, die Herkunft mitzuschleppen, hat später keine Beweisnot. Das kostet eine Zeile.
Ich beobachte solche Verfahren, weil sie irgendwann bestimmen, welche Werkzeuge wir überhaupt einsetzen dürfen und was sie kosten. Ein Urteil, das Trainingsdaten teuer macht, landet am Ende in den Preisen, die wir zahlen. Deshalb steht das hier, obwohl es zunächst nach Musikbranche klingt.
Und ich nehme mit, dass die persönliche Benennung von Geschäftsführern kein Zufall ist. Sie erhöht den Druck auf Vergleiche. Für uns heißt das: Rechnet damit, dass sich die Bedingungen der Anbieter in den nächsten Monaten ändern, und macht euch nicht von einem einzigen abhängig.
Quelle: Klageschrift von 35 Musikverlagen gegen Anthropic, eingereicht am 28. August 2026 beim US District Court for the Northern District of California, wiedergegeben unter anderem bei Music Business Worldwide und Fortune. Wir konnten die Schrift nicht selbst einsehen, alle Angaben stammen aus der Berichterstattung. Alle Vorwürfe sind unbewiesen. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 08.09.2026.
Welches Modell für welche Aufgabe, welche Tools wirklich zählen und wie du richtig promptest — komplett lesbar, kein Download.
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