Anthropic bietet eine Prüfseite, auf der jeder nachsehen kann, ob eine Datei mit Claude erstellt oder bearbeitet wurde. Sie liest eine kryptografisch signierte Herkunftsnotiz aus, die Claude seit dem 2. August an Bilder, Videos und Audios hängt. Was das Werkzeug kann, was es ausdrücklich nicht kann und was es mit der EU-Kennzeichnungspflicht zu tun hat.
Unter claude.com/check-files steht seit dieser Woche eine schlichte Seite: Datei hineinziehen, Ergebnis lesen. Wer sie für einen KI-Detektor hält, versteht sie falsch. Sie prüft nicht, ob KI im Spiel war, sondern ob eine bestimmte Notiz noch da ist. Das ist weniger, als viele erwarten, und für Betriebe unter der Kennzeichnungspflicht trotzdem nützlich.
Laut Anthropics Hilfeseite hängt Claude bei Modellen, die ab dem 2. August 2026 erschienen sind, an jede erzeugte oder bearbeitete Datei in unterstützten Formaten „eine kleine, kryptografisch signierte Notiz in den Metadaten", die sagt, dass die Datei mit Claude erstellt oder verarbeitet wurde. Der Standard dahinter heißt C2PA, derselbe, den Kamerahersteller und Bildbearbeitungsprogramme für Herkunftsangaben nutzen. Unterstützt werden gängige Bild-, Video- und Audioformate von JPG und PNG über MP4 und MOV bis WAV und MP3, bis 100 MB.
Die Prüfseite liest diese Notiz aus. Das passiert im Browser, die Datei bleibt auf dem eigenen Rechner, Anthropic speichert sie nach eigener Angabe weder noch nutzt sie sie weiter. Für Texte funktioniert das anders: Dort setzt Claude ein unsichtbares Wasserzeichen in die Schreibweise selbst, und die zugehörige Prüfschnittstelle gibt es nur als private Vorschau für berechtigte Organisationen, „wie nach EU-Recht gefordert". Ähnliche Werkzeuge bieten laut Anthropic auch OpenAI und Google.
Anthropic sagt es selbst: Die Notiz kann durch Bearbeitung, Formatumwandlung oder einen Screenshot entfernt werden. Ein negatives Ergebnis heißt deshalb nur, dass die Notiz nicht mehr da ist, nicht, dass Claude nicht beteiligt war. Das Werkzeug ist ein Herkunftsbeleg für Anthropics eigene Markierung, kein Detektor. Wer damit Freelancer, Bewerber oder Schüler „überführen" will, prüft ins Leere. Und andere Modelle erkennt es ohnehin nicht.
Das Datum ist kein Zufall: Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU die Transparenzpflicht für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Audios veröffentlicht, die von KI stammen, muss das erkennbar machen, und die Anbieter der Modelle müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Genau das ist die C2PA-Notiz. Für einen Betrieb, der seine Social-Posts, Flyer oder Produktbilder mit KI baut, liefert Claude damit den technischen Nachweis gleich mit, solange die Datei unverändert weitergegeben wird.
In der Praxis wird sie das selten. Wer ein Bild in Canva nachbearbeitet, als Screenshot in WhatsApp schickt oder von PNG in WebP wandelt, wirft die Notiz weg und steht wieder ohne Beleg da. Deshalb ist die sichtbare Kennzeichnung, ein Hinweis im Beitrag, im Impressum oder unter dem Bild, weiterhin die Pflicht, die zählt. Die Notiz ist die Ergänzung, nicht der Ersatz. Auf dieser Seite steht im Fußbereich seit Monaten: Sämtliche Bild- und Videomotive sind KI-generiert. Das reicht auch ohne Metadaten.
Erstens: Originaldateien aufheben. Die Version, die direkt aus dem Werkzeug kommt, trägt die Notiz, die bearbeitete meist nicht mehr. Zweitens: Sichtbar kennzeichnen, unabhängig von Metadaten, so wie es die EU-Regel verlangt. Drittens: Niemanden mit einem negativen Ergebnis konfrontieren. Wer wissen will, ob ein Dienstleister KI genutzt hat, fragt ihn und schreibt es in den Vertrag. Ein Prüfwerkzeug ersetzt das nicht.
Wer seine eigenen KI-Dateien unverändert aufhebt, hat den Nachweis. Wer damit fremde Dateien überführen will, hat nur ein Nein, das nichts bedeutet.
Ich finde es richtig, dass Anthropic seine Ausgaben markiert und die Prüfung jedem zugänglich macht, ohne dass Dateien hochgeladen werden. Für einen Betrieb, der offen mit KI arbeitet, so wie ich mit Lara und mit jedem Bild auf dieser Seite, ist die Notiz ein zusätzlicher Beleg, der nichts kostet. Ich werde ab sofort die Originaldateien aus den Werkzeugen getrennt aufbewahren, genau aus diesem Grund.
Was mich stört, ist die Erwartung, die der Name „Datei-Check" weckt. In den nächsten Wochen werden Leute Bewerbungsfotos, Agenturentwürfe und Schülerarbeiten durch die Seite ziehen und aus einem Nein ein Urteil machen. Das gibt das Werkzeug nicht her, und Anthropic schreibt das auch hin. Die Kennzeichnungspflicht funktioniert am Ende nicht über Metadaten, sondern über Menschen, die dazu stehen, was sie mit KI gemacht haben. Ein Werkzeug, das das Erste liefert, entbindet nicht vom Zweiten.
Quellen: claude.com/check-files und Anthropic Help Center, „How Claude marks AI-generated content"; zur Transparenzpflicht mein Beitrag EU AI Act live: Kennzeichnungspflicht. Stand: 03.09.2026.
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